Marktplatz Deutschland
Zukunftschancen der SHK-Branche. Unterfüttert
wurde die Kreativarbeit unter anderem
durch Fachinformationen aus der BRG-Studie,
die der DG Haustechnik in Kooperation mit
dem Fraunhofer Institut 2019 durchgeführt
hat. Im Zusammenspiel aus eigenen Erfahrungen
im Unternehmen, Erkenntnissen über
den Markt und die Branche wurden Theorie,
Praxis und Potenziale immer wieder neu ins
Verhältnis gesetzt. Hinterfragt wurde zum
Beispiel auch die Entstehung von Prognosen.
Angesichts der Dynamik im B2B-Markt und
aufstrebender Plattformen strichen die Teilnehmenden
die Leistungen des Großhandels
im Bereich Beratung, Service und Umgang
mit Reklamationen heraus und erarbeiteten
die Bedeutung des One-stop-shopping-Erlebnisses.
Im Rahmen der Kundenanalyse wurden Kundensegmente
identifiziert und Kundenanforderungen
aufgedeckt. Dabei zeigte sich, dass
schon 2030 etwa 75 % der Belegschaften
Millennials sind und sich damit die gesamten
Geschäftsprozesse verändern werden.
So wird das Smartphone eine große Rolle im
Beschaffungsprozess spielen, Informationsquellen
für Produktinformationen werden sich
verschieben und der Preisdruck voraussichtlich
weiter steigen. Interessant ist auch die
Clusterung der Kundenstruktur. Trotz Zusammenhang
zwischen Inhaber-Alter, Betriebsgröße
und Stand der Digitalisierung wurden
dennoch Ausnahmefälle ausgemacht.
Der SHK-Nachwuchs diskutierte intensiv die Zukunftschancen der SHK-Branche.
Abschließend unterstrich Mailin Schmelter:
„Lerne zunächst die Entwicklungen und
Herausforderungen deines Marktes, deines
Wettbewerbs und deiner Kundinnen und
Kunden kennen und entwickle erst daraus
Strategien!“ Die einhellige Meinung der
Workshopteilnehmenden war: „Es hat sich
wirklich gelohnt und wir sind sehr stolz, dass
wir dabei sein durften. Wir haben viele Anregungen
für die eigene Arbeit in der Zukunft
mitgenommen.“
Es war also ein rundum gelungenes Event –
mit wichtigen Impulsen für die Zukunft des
SHK-Großhandels und des Großhandelsverbands.
Bundeskartellamt veröffentlicht Genossenschafts-Leitlinien
Das Bundeskartellamt hat Anfang
dieser Woche Leitlinien zur Vereinbarkeit
des Genossenschaftswesens
mit dem Kartellrecht veröffentlicht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts:
„Genossenschaften ermöglichen es
gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung
im Markt zu stärken. Sie spielen in vielen Bereichen
des Wirtschaftslebens in Deutschland
eine wichtige Rolle und führen häufig
auch zu einer Belebung des Wettbewerbs.
Die besondere Organisationsform im genossenschaftlichen
Verbund führt aber auch zu
kartellrechtlichen Fragestellungen. Mit diesen
Leitlinien wollen wir vor allem kleinen und
mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an
(Logo: Bundeskartellamt)
die Hand geben, um besser einschätzen zu
können, wo die Grenze zwischen zulässiger
Kooperation einerseits und kartellrechtlich
verbotenem Verhalten andererseits verläuft.“
Die Leitlinien erläutern anhand von Praxisbeispielen
den Hintergrund, Zweck und die
Reichweite des Kartellverbots und stellen
die möglichen Spielräume für die genossenschaftliche
Arbeit dar. Dabei wird Bezug genommen
auf relevante Entscheidungen des
Bundeskartellamts und der Europäischen
Kommission.
Außerdem enthalten die Leitlinien auch Orientierungshilfen
bezüglich neuer digitaler
Vertriebs- und Kooperationsformen. Vor dem
Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts
im Zusammenhang mit genossenschaftlich
organisierten Unternehmen und
mit Blick auf den Strukturwandel sowie das
Erstarken des Online-Handels, sah der Koalitionsvertrag
2018 den Erlass der nun vorgelegten
Leitlinien vor. Der Veröffentlichung
ging eine öffentliche Konsultation eines ersten
Entwurfs der Leitlinien voraus. Die zahlreichen
Stellungnahmen von unterschiedlichen
Marktteilnehmern und interessierten Kreisen
hat das Bundeskartellamt ausgewertet und
berücksichtigt. Die Leitlinien zur Vereinbarkeit
des Genossenschaftswesens mit dem
Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite
des Bundeskartellamtes.
www.ras-online.com RAS | NOVEMBER 2021 15
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