GETRÄNKEWELT
Gerichtsurteil: Trinkwasser darf nicht einfach
als „gesund“ beworben werden
6 · GETRÄNKEINDUSTRIE 5/2021
Dr. Karl Tack
sei die Absicht, mit den Äußerun-gen
eine Förderung des Absatzes
von Leitungswasser zu erzielen, klar
erkennbar. Beide Lebensmittel ha-ben
danach den strengen Maßga-ben
der Health-Claims-Verordnung
(VO (EG) 1924/2006 – HVCO) zu ent-sprechen.
Leitungswasser pauschal
als gesund oder mineralienhaltig zu
bewerben sowie pauschale Aussa-gen
zu seiner vermeintlich positiven
Wirkung auf den Körper sind da-mit
nicht zulässig. Gegen das Ur-teil
kann noch Rechtsmittel einge-legt
werden.
Bereits am 7. Dezember 2020 urteil-te
die 18. Zivilkammer des Landge-richts
Hannover (Aktenzeichen 18
O 178/19), dass gesundheitsbezo-gene
Angaben zur Bewerbung von
Leitungswasser nicht zulässig sind.
Darüber hinaus wurde auch die Aus-sage
„Trinkwasser ist das am besten
kontrollierte Lebensmittel“ vom Ge-richt
als wettbewerbsrechtlich un-zulässig
eingestuft, da sie den Ver-braucher
in die Irre führt. Das Urteil
des Landgerichts ist bereits rechts-kräftig.
Der VDM wertet die beiden Urtei-le
als wegweisend für die Mineral-brunnenbranche,
da sie wesentliche
Fragen zum Nebeneinander von Lei-tungswasser
und natürlichem Mi-neralwasser
beantworten. Der Ver-band
setzt sich zugunsten von Ver-brauchern
für lautere Werbung ein.
Das Oberlandesgericht München
hatte im Frühjahr 2020 zunächst
eine einstweilige Verfügung aufge-hoben,
in der es einem Wasserver-sorger
verboten wurde, Leitungs-wasser
als gesund zu bewerben.
Das Landgericht Landshut hat nun
in derselben Sache im Rahmen des
Hauptsacheverfahrens anders ent-schieden:
Leitungswasser darf nicht
ohne Weiteres als gesund bewor-ben
werden.
Weitere Informationen unter:
www.vdm-bonn.de
Coca-Cola European
Partners plant
Abschluss der Über-nahme
von Amatil
Coca-Cola Europacific Partners – so
lautet der neue Unternehmensname,
wenn die geplante Übernahme von
Coca-Cola Amatil durch Coca-Co-la
European Partners im Mai abge-schlossen
sein wird. Die neue Busi-ness
Unit Australien, Pazifik und In-donesien
wird dann Peter West, der-zeit
Managing Director von Coca-Co-la
Amatil Australien, leiten, so die
Meldung.
Coca-Cola Europacific Partners wer-de
dann der größte Coca-Cola Abfül-ler
und eines der führenden Konsum-güterunternehmen
weltweit sein. Das
Unternehmen werde über 33.000
Mitarbeitende beschäftigen und rund
zwei Mio. Kunden in 26 Ländern be-dienen,
heißt es weiter.
Damian Gammell, CEO von
Coca-Cola European Partners, er-klärt:
„Wir freuen uns, zwei der bes-ten
Abfüllunternehmen der Welt un-ter
einem neuen Namen – Coca-Co-la
Europacific Partners – zusammen-zubringen.
Dies ist ein bedeutender
Moment für Coca-Cola Amatil und
Coca-Cola European Partners und
unser neuer Name spiegelt auch
unsere breitere und ausgewogene-re
geografische Präsenz wider, mit
der wir doppelt so viele Verbraucher
erreichen. Gemeinsam können wir
weiter wachsen.“
Die geplante Übernahme von
Coca-Cola Amatil wurde im Okto-ber
2020 angekündigt und sei am
16. April von den Aktionären von
Coca-Cola Amatil genehmigt wor-den.
Nach dem Abschluss der Über-nahme
Amsterdam, der New York Stock
Exchange, der London Stock Exch-ange
notiert sein und wie bisher unter der
Abkürzung CCEP gehandelt werden.
Peter West, derzeit Managing Direc-tor
von Coca-Cola Amatil Australi-en,
wird Vice President und Gene-ral
Manager für die neu geschaffe-ne
Business Unit Australien, Pazifik
und Indonesien. Er werde zudem Teil
des Executive Leadership Teams von
Coca-Cola European Partners.
Die bestehenden Business Units wie
auch deren Geschäftsführung und
die zentralen Funktionen von CCEP
sollen unverändert bleiben. Die neue
Business Unit erstrecke sich unter
anderem auf die Märkte in Australi-en,
Indonesien und Papua- Neugui-nea
sowie in Neuseeland, auf Fidschi
und den Pazifischen Inseln.
Weitere Informationen unter:
www.cceag.de
Vilsa-Brunnen übernimmt
Sodenthaler Mineralbrunnen
im Mai werde der neue Fir-menname
in Kraft treten. Das Unter-nehmen
werde weiterhin an der Euro-next
und an den spanischen Börsen
Coca-Cola European Partners Deutschland (CCEP DE) hat die Verhand-lungen
über den Verkauf von Sodenthaler Mineralbrunnen erfolgreich ab-geschlossen.
Der Vertrag mit Vilsa-Brunnen wurde am 31. März in Bruch-hausen-
Vilsen unterzeichnet.
Der Kaufvertrag ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen in den vergan-genen
Wochen. Bereits am 18. März hatten Coca-Cola und Vilsa-Brunnen
in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass sie sich in fortgeschritte-nen
Gesprächen zum Verkauf von Sodenthaler Mineralbrunnen befinden.
Mit den Mitarbeitenden wurden bereits Gespräche zum Betriebsübergang
und den damit verbundenen verschiedenen Optionen geführt. Coca-Co-la
und Vilsa-Brunnen werden den Betriebsübergang in den nächsten
Wochen weiter begleiten. Das Geschäft von Sodenthaler Mineralbrun-nen
soll zum 1. Juli auf den neuen Eigentümer Vilsa-Brunnen übergehen.
CCEP DE hatte im Oktober 2020 angekündigt, den Standort Sulzbach
am Main zum 30. Juni 2021 zu schließen und die Marke Sodenthaler
vom Markt zu nehmen sowie parallel nach potenziellen Käufern für den
Standort und die Marke zu suchen. Die geplanten Veränderungen betref-fen
46 von 56 Arbeitsplätzen.
Weitere Informationen unter: www.vilsa.de und www.cceag.de
Natürliches Mineralwasser und
Trinkwasser aus der Leitung stehen
als Lebensmittel in einem wettbe-werblichen
Verhältnis zueinander.
Wasserversorgungsunternehmen
müssen sich damit auch an die wett-bewerbsrechtlichen
Vorschriften
halten und dürfen ihr Leitungswas-ser
nicht als „gesund“ bewerben.
Dies hat das Landgericht Landshut
in einem aktuellen Urteil entschie-den
und dem Verband Deutscher
Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich
der Auffassung zum Nebeneinan-der
von Leitungs- und Mineralwas-ser
vollumfänglich recht gegeben.
Bereits im Dezember 2020 urteilte
das Landgericht Hannover, dass die
Bewerbung von Leitungswasser mit
gesundheitsbezogenen Aussagen
sowie der Behauptung, Trinkwas-ser
sei „das am besten kontrollier-te
Lebensmittel“, nicht zulässig ist.
Der VDM wertet die beiden Urteile
als wegweisend für die Mineralbrun-nenbranche
und ihre überwiegend
familiengeführten Betriebe.
„Das unverzichtbare Lebensmittel
Wasser gelangt über verschiedene
Wege zu den Menschen, leitungsge-bunden
oder nicht-leitungsgebun-den.
Dabei stehen die beiden we-sensverschiedenen
Wasserarten,
das technisch aufbereitete Produkt
Trinkwasser und das unbehandelte
Naturprodukt ‚natürliches Mineral-wasser‘,
im Wettbewerb zueinander.
Gewinner der Entscheidung sind die
Verbraucher, die sich auf eine jeder-zeit
sichere Versorgung mit dem Le-bensmittel
Wasser aus der Flasche
und aus der Leitung verlassen kön-nen“,
kommentiert der VDM-Vorsit-zende
Dr. Karl Tack das Gerichts-urteil.
Das Landgericht Landshut bestätigt
mit seinem Urteil (Aktenzeichen 1
HK O 2132/20) vom 14. April 2021,
dass natürliches Mineralwasser und
Trinkwasser aus der Leitung als Le-bensmittel
in einem wettbewerbli-chen
Verhältnis zueinander stehen.
Dabei sei es nicht ausschlagge-bend,
ob zwischen den Anbietern
von in Flaschen abgefülltem Mine-ralwasser
und den Anbietern von
Leitungswasser generell ein Wett-bewerbsverhältnis
besteht. Wenn
mit dem Vergleich von Trinkwas-ser
und natürlichem Mineralwasser
geworben wird, stehen diese Pro-dukte
zumindest für den konkreten
Fall in einem unmittelbaren Wettbe-werbsverhältnis
zueinander. Dabei
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