Energie & Gesetz
Kompakte Brancheninfo zum neuen
Gebäudeenergiegesetz
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Erfolg für das Handwerk
Leichte Lkw bis 3,5 Tonnen gelten steuerlich wieder als Lkw
Die Sonderregelung führte in vielen Handwerksbetrieben zu
geänderten Kfz-Steuerbescheiden mit einer deutlich höheren
Kfz-Steuer, obwohl sie die Voraussetzungen des § 18 Abs. 12
KraftStG nicht erfüllten. Nur auf Basis einer Vorführung des
Fahrzeugs beim Zoll konnten sie von der geringeren Lkw-
Besteuerung profitieren. Mit der Änderung des KraftStG soll die
Vorführung wegfallen.
Schon im April 2019 setzte sich der ZDH dafür ein, den § 18 Abs.
12 KraftStG zu streichen – zum einen wegen der Fehleranfälligkeit
und zum anderen aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands
für die Betriebe.
Der ZDH weist darauf hin, dass leichte Nutzfahrzeuge von
Haltern, die damals durch § 18 Abs. 12 KraftStG geänderte Kfz-
Steuerbescheide erhielten, automatisch wieder als Lkw besteuert
werden. Vermutlich wird die Zollverwaltung ab 2021 mit dem
Versand geänderter Kfz-Steuerbescheide beginnen.
Dabei gilt die Änderung rückwirkend auf den Zeitpunkt des
Inkrafttretens des 7. KraftStÄndG. Betriebe müssen keinen
gesonderten Einspruch gegen den bisherigen Kfz-Steuerbescheid
einlegen.
Am 1. November 2020 trat das „Gesetz zur Vereinheitlichung des
Energiesparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer
Gesetze“ (Gebäudeenergiegesetz, GEG) in Kraft. Der Verband für
Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) hat in einer Broschüre
die für Wärmedämmung relevanten Aspekte und Änderungen
zusammengefasst.
Die zwölfseitige Publikation wird vom Bundesverband Farbe
Gestaltung Bautenschutz, dem Bundesverband Ausbau und
Fassade sowie der Gütegemeinschaft
Wärmedämmung
von Fassaden mitgetragen.
Die neue Broschüre „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)“
steht unter www. vdpm. info zum kostenlosen Download bereit
und kann auch als Printausgabe unter info@ vdpm. info bestellt
werden.
Nach der Sonderregelung des § 18 Abs. 12
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurden
leichte Nutzfahrzeuge unter bestimmten
Bedingungen seit 2018 wie Pkw (höher)
besteuert. Der Bundestag beschloss Mitte
September die Änderung des KraftStG.
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