Neue Fassung der EN 1004 für Fahrgerüste
Erhöhter Anwenderschutz
Die für die Fertigung von Fahrgerüsten europaweit geltende Norm EN 1004 wurde
überarbeitet, die neue Fassung trat im Februar 2021 in Kraft. Neben der Erweiterung
des Gültigkeitsbereiches auch auf kleinere Fahrgerüste gelten nun zugunsten
einer nochmals verstärkten Anwendersicherheit geänderte Konstruktionsvorgaben,
nach denen sich die Hersteller bei der Fertigung der Produkte zu richten
haben. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist Ende Januar 2022 müssen neu
in den Handel gebrachte Fahrgerüste mit der Kennzeichnung EN 1004 den neuen
Vorgaben entsprechen.
Eine der wesentlichen Änderungen
der überarbeiteten Norm EN 1004
für Fahrgerüste ist dabei der Gültigkeitsbereich.
Für Hymer als Hersteller beispielsweise
ist dieser Punkt besonders wichtig.
Bisher galt die EN 1004 ausschließlich
für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste
ab einer Standhöhe von zweieinhalb Metern.
Diese Einschränkung wurde mit der aktualisierten
Fassung komplett aufgehoben. Die
neue EN 1004 gilt jetzt für alle Produkte
dieser Kategorie, also für fahrbare Arbeitsbühnen
und Fahrgerüste ab einer Standhöhe
von null Metern.
Überarbeitete Montage- und
Statik-Vorgaben
Ziel der überarbeiteten EN 1004 ist eine bestmögliche
Anwendersicherheit. Nach aktualisierter
Norm müssen die betreffenden Produkte
so konstruiert sein, dass sie auch beim
Auf-, Um- oder Abbau einen kontinuierlichen
Seitenschutz gewährleisten. Geländerteile
und Verstrebungen für die jeweils nächste
Lage müssen somit vom Boden aus, von der
darunter liegenden Plattform oder nach der
sogenannten 3-T-Methode „through the trapdoor“,
also durch die Durchstiegsklappe der
Plattform, aufbaubar sein.
Eine weitere Änderung betrifft den vertikalen
Abstand zwischen den zu verwendenden
Gerüstbühnen: Um die Absturzgefahr bei
der Montage und Demontage sowie beim
Sicherheit bereits
beim Aufbau: Fahrgerüst
8472 mit Comfortaufbau
(Fotos: Hymer)
28 MALER UND LACKIERERMEISTER 8 2021