Editorial
August, Ausbildungsordnung, Ausnahmezustand...
Eigentlich wollte ich an dieser Stelle
„nur“ über eine neue Ausbildungsordnung
schreiben – oder andere
Dinge, die mit A beginnen. Aktuelle
Nachrichten allerdings, die beim
Schreiben dieser Zeilen durch alle
Kanäle geistern, bringen mich auf
Abwege: Ausnahmezustand in einigen
Teilen Deutschlands und ein unvorstellbares
Katastrophen-Szenario,
ausgelöst durch heftigen Dauerregen
und Unwetter. Aus Bächen wurden
plötzlich reißende Ströme, unzählige
Menschen haben ihr Leben, unzählige
ihr Hab und Gut verloren. Lassen Sie
uns – in welcher Form auch immer –
in menschlicher Verbundenheit zur
Linderung dieser Katastrophe beitragen.
Farb-, Material-, Geldspenden
oder auch Kollegenhilfe
sind dabei
nur Tropfen – aber so wichtig. Die
Betriebsberatungsstellen der Handwerksorganisationen
in den betroffenen
Regionen stehen den Betrieben
für Informationen und die Beantwortung
von dringenden Fragen zur Verfügung.
Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser,
spontan spenden wollen, hier ein
Spendenkonto (es gibt natürlich noch
zahlreiche andere Möglichkeiten) von
„Aktion Deutschland Hilft“,
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30,
BIC: BFSWDE33XXX, Bank für Sozialwirtschaft,
Stichwort: Hochwasser
Deutschland.
Die A + A, weltweit größte und
wichtigste Veranstaltung, wenn es
um Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit geht, ist vom 26. bis 29.
Oktober 2021 in Düsseldorf geplant.
Im Untertitel dieser gerade auch fürs
Handwerk durchaus interessanten
Messe finden sich Worte, die nicht erst
seit der erwähnten Katastrophe, sondern
nun schon viele Monate durchaus
im Fokus stehen und mit positiven
Inhalten gefüllt werden wollen:
„Der Mensch zählt!“.
Zum August, benannt nach dem römischen
Kaiser Augustus (8 v. Chr.),
sind die monatlichen Azubi-Vergütungen
um jeweils 30 Euro gestiegen und
- und hier hat es auf verschiedenen
Entscheidungsebenen ordentlich „gemenschelt“
- eine neue Ausbildungsordnung
ist in Kraft getreten. Dabei
reichen erste Reformansätze bis ins
Jahr 2013 zurück, konkrete Eckpunkte
wurden mit dem Sozialpartner
2015 vereinbart, das Antragsgespräch
beim Bundesministerium wurde 2015
geführt. Bildung scheint ein langwieriges
Geschäft, Durchhalten wohl
ebenso. Das Neuordnungsverfahren
glich häufig einer Berg- und Talfahrt.
Mal bremsten Gewerkschaftseinwände,
mal interne Konflikte, mal gab es
Gegenwind von beteiligten Ministerien
oder andere Meinungen von
anderen Gewerken. Aber plötzlich
ging es irgendwie ganz schnell. So
wurde im Bundesanzeiger die neue
Ausbildungsordnung für das Maler-
und Lackiererhandwerk veröffentlicht
(8. Juli) und ist nun (man möchte
aufatmen) zum 1. August 2021 für
alle angehenden Gesellinnen und Gesellen
in Kraft getreten.
Die wesentliche Neuerung ist die Umgestaltung
des Bereiches Putz, Stuck
und Trockenbau. Dieser splittet sich
nun in die Bereiche „Ausbautechnik
und Oberflächengestaltung“. Dazu
kommt die Fachrichtung „Energieeffizienz
und Gestaltungstechnik“.
So hat der neue Ausbildungsberuf
nun fünf statt drei Fachrichtungen.
Die drei anderen Fachrichtungen
sind und bleiben „Gestaltung und
Instandhaltung“, „Kirchenmalerei
und Denkmalpflege“ sowie „Bauten-
und Korrosionsschutz“. Die bisherige
zweijährige Ausbildung „Bauten- und
Objektbeschichter/in“ fällt weg.
„Die neue Ausbildungsordnung, an
der der Bundesverband maßgeblich
mitgewirkt hat, wird dem immer
größer werdenden Spektrum, den
steigenden Anforderungen an Qualität
und Service sowie der zunehmenden
Spezialisierung gerecht“, erklärt
Peter Blase, der Leiter Bildung
im Bundesverband Farbe Gestaltung
Bautenschutz. Für bereits bestehende
Ausbildungsverhältnisse ändert sich
im Moment nichts. Auszubildende
im 2. oder 3. Lehrjahr werden ihre
Ausbildung unverändert fortsetzen
und auch die noch anstehenden Prüfungen
in gewohnter Weise ablegen
können.
Bitte haben Sie Verständnis für den
diesmal etwas anderen Einstieg in
diese Seite. Alles Gute für Sie!
Ihr
Peter Schmid
p.schmid@sachon.de
8 2021 MALER UND LACKIERERMEISTER 3
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