die kosten- falle!
Bundesverband setzt sich für entschiedenere Wirtschaftspolitik ein
Bei einem Runden Tisch zum Thema Materialpreise und Ressourcenknappheit mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
hat sich der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz für eine entschiedenere Wirtschaftspolitik eingesetzt. Hintergrund
waren die zuletzt unvorhergesehenen Preiserhöhungen von Farben, Lacken und Baumaterialien, die die Branche
teilweise hart getroffen haben. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat reagierte schließlich auf die Forderung
des Verbandes mit einem Erlass für öffentliche Aufträge.
www.farbe.de
Die drastischen Preissteigerungen bei Vorprodukten, aber auch
die Lieferschwierigkeiten bei Pigmenten, führen derzeit zu Verzögerungen
auf Baustellen in ganz Deutschland. Auch bei Aufträgen
durch die öffentliche Hand gibt es Schwierigkeiten, weil die verbindlich
festgelegten Margen bei Vergabeverfahren durch die
Preiserhöhungen kaum noch zu halten sind.
Bei kurzfristiger, drastischer Materialpreiserhöhung hat der Malerbetrieb
im Nachhinein nur ganz geringe Spielräume, die gestiegenen
Preise an den Endkunden oder die öffentliche Hand weiterzugeben.
Eine wirtschaftspolitische Weichenstellung musste deshalb vorgenommen
werden, so Guido Müller: „Am wirksamsten ist hier die
Vorsorge durch die Anwendung von Preisgleitklauseln“, erklärt der
Präsident des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz.
Betriebe nicht im Regen stehen lassen
In einem Schreiben forderte der Bundesverband das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie nun dazu auf, das Handwerk bei
der Kommunikation mit Kunden, Bauherren und öffentlichen Auftraggebern
in der schwierigen Situation nicht alleine zu lassen: „Öffentliche
Auftraggeber müssen Preisgleitklauseln, gegebenenfalls
auch nachträglich, akzeptieren, um unvorhersehbare Preissteigerungen
oberhalb eines gewissen Niveaus ausgleichen zu können“,
so Müller gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium schriftlich.
Darüber hinaus forderte der Bundesverband Altmaier dazu auf,
die Kapazitäten für die Grundstoffindustrie in Europa wieder zu erhöhen:
„Europa muss langfristig nicht nur wesentlich widerstandsfähiger
gegenüber Verzerrungen im internationalen Handel werden,
sondern auch gegenüber politisch und strategisch begründeten
Verknappungssituationen“, so Müller weiter.
Richtlinien des Bundes geändert
Durch die erfolgreiche Lobbyarbeit des Bundesverbandes konnte
erwirkt werden, dass sich die Richtlinien im Vergabeverfahren ändern.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat
hierzu einen Erlass herausgegeben, wonach das Vergabe- und Vertragshandbuch
des Bundes aufgrund der Lieferengpässe und explodierten
Stoffpreise angepasst wird. Das entsprechende Formblatt,
das bisher nur bei Stahlpreisen zur Anwendung kam, kann in den
entsprechenden Vergabeverfahren des Bundes auch bei anderen
Stoffen verwendet werden, soweit im Güterverzeichnis des Statistischen
Bundesamtes entsprechende Indizes hierfür veröffentlicht
werden. „Für Lacke- und Farben sowie für Baustoffe zur Wärmedämmung
ist dies der Fall. Wir sind froh, dass die Bundesregierung
nun auch die Vergabeverfahren für laufende Bauprojekte anpasst
und eine Stoffpreisgleitklausel nachträglich einbezieht“, unterstreicht
Hauptgeschäftsführer Mathias Bucksteeg.
Laut Richtlinie ist nach Angebotseröffnung von der öffentlichen
Hand zu prüfen, ob „zur Vermeidung von Streitigkeiten bei der Bauausführung
die Rückversetzung in den Stand vor Angebotsabgabe
in Frage kommt“. Im Klartext: Der ausführende Maler- und Lackiererbetrieb
kann bei Aufträgen mit der öffentlichen Hand sein
Angebot durch eine Preisgleitklausel anpassen. Dies ist erlaubt,
„wenn einzelne Baustoffe einen entscheidenden Einfluss auf die
Durchführung der Baumaßnahme haben“. Bestehende Verträge
nach Angebot-Annahme können nicht mehr geändert werden und
„sind einzuhalten“. Die Vertragsfristen von bestehenden Verträgen
können sich aber verlängern, wenn es dem Bauunternehmer „selbst
bei Zahlung höherer Einkaufspreise nicht möglich“ ist, die Baustoffe
zu beschaffen. Tritt dieser Fall ein, verzichtet laut Bundeswirtschaftsministerium
die öffentliche Hand auf Konventionalstrafen.
Der dicke Brocken liegt bei den Kommunen
Nun bleibt abzuwarten, ob die Vergabepraxis auch in den Ländern
und Kommunen umgesetzt wird. Der dickere Brocken liegt schließlich
bei den Kommunen, wo rund 80 Prozent der Bauvergaben der
öffentlichen Hand liegen. „Sollte sich diese Richtlinie auch dort
durchsetzen, dann ist das ein großer Erfolg der Baubverbände“, so
Präsident Müller abschließend.
/www.farbe.de