FACHBEITRÄGE
Der Zugangsnachweis – Sicherheit beim
Versenden von Schreiben per E-Mail?
Stets sollte ein SHK-Betrieb nachweisen können,
dass der Bauherr oder Auftraggeber entscheidende
Schreiben – wie zum Beispiel Behinderungsanzeigen
– auch tatsächlich erhalten hat. Gerade
bei kritischen Bauvorhaben ist dies sehr wichtig.
Im Baubereich haben Internet und E-Mail die bisherige
Praxis des Faxens fast komplett abgelöst.
Die Vorteile liegen auf der Hand: der Umfang der
versendbaren Nachrichten, keine Schwärzung
beim Weitersenden und kein Warten, bis das
Faxgerät sämtliche Seiten „verschlungen“ hat.
Zudem erhält der Versender fast augenblicklich
eine Fehlermeldung, wenn die E-Mail nicht beim
Empfänger eingegangen ist.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat nunmehr mit
Beschluss vom 20. März 2020 (Az. 3 U 1895/19)
darüber entschieden, ob bei einer Versendung
per E-Mail wegen der Fehlerrückmeldung und
Christoph Christiansen, Rechtsassessor,
Fachverband SHK Baden-Württemberg
dem ungehinderten elektronischen Zugang bereits
deswegen davon auszugehen ist, dass das
Schreiben bei der Gegenseite zugegangen ist. Die
Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem
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