Der hohe Stellenwert von Onlinebewertungen
wird von drei Zahlen
untermauert:
1. 97 Prozent der mobilen Suchanfragen
laufen über Google
2. 88 Prozent nutzen aktiv Onlinebewertungen
3. 72 Prozent vertrauen in Onlinebewertungen
Onlinebewertungen sind ein verhältnismäßig
günstiges Werkzeug,
mit dem Sie für Ihren Betrieb werben
und profitieren können, ähnlich wie
von Mund-zu-Mund-Propaganda. Je
mehr Bewertungen Sie erhalten, desto besser werden
Sie bei Google in den lokalen Suchergebnissen
sichtbar. Und, je mehr Bewertungen Sie erhalten,
umso weniger fällt eine schlechte Bewertung ins
Gewicht, die es, aus welchen Gründen auch immer,
durchaus geben kann. Bedenken Sie: Das kann bei
Mund-zu-Mund-Propaganda genauso passieren,
nur bekommen Sie es da nicht mit!
Sollte der Fall eintreffen, dass Sie nicht gut bewertet
werden, ist es von entscheidender Bedeutung,
dass Sie dies unkommentiert stehen lassen. Eine
schlechte Bewertung ohne Einordnung durch den
Handwerksbetrieb wirkt für den Internetnutzer
als richtig. Gehen Sie bei Ihrer Antwort sachlich
auf die Kritik ein, so merkt der Leser, dass Sie auf
Kritik reagieren, sie ernst nehmen und sich damit
beschäftigen und die Angelegenheit schließlich
lösungsorientiert behandeln. Es gibt Ihnen zudem
die Möglichkeit, bestimmte Punkte in ein anderes
Licht zu rücken. Genauso wichtig ist es, auf positive
Bewertungen zu reagieren. Es unterstreicht die
Art Ihrer Kommunikation, dass Sie Ihre Kunden
ernst- und wahrnehmen. Gleichzeitig motivieren
Sie Ihre Kunden zu ausführlichen und durchdachten
Bewertungen.
Dazu ein Beispiel, das den Eindruck widerspiegelt,
wenn sachliche Bewertungen ohne Einordnung
im Internet zu finden sind (siehe Abbildung oben).
Das sind die ersten zwei Bewertungen, die der Internetnutzer
auf Google zu einem bestimmten SHK-Betrieb
lesen kann. Die Chance, dass ein potenzieller
Kunde diesen Betrieb für eine Anfrage kontaktiert,
tendiert gegen Null. In diesen zwei Bewertungen
finde ich alles, was ich als Kunde nicht möchte: Unzuverlässigkeit,
schlechte Arbeit und unfreundliche
Mitarbeiter. Mit einer adäquaten Antwort
des Betriebes
könnte zumindest Schadensbegrenzung
betrieben
und gegebenenfalls falsche Behauptungen
richtiggestellt werden.
Abschließend sei noch erwähnt, dass Sie als Betrieb
Bewertungen, die objektiv betrachtet übertrieben,
ganz oder in Teilen falsch oder gar vollständig erfunden
sind, löschen lassen können. Aber dies sollte
nur das letzte Mittel der Wahl sein.
Fachverband SHK Baden-Württemberg 87