Die Bierampel
Beurteilung zur Handelsqualität von Bier
Kein Brauereibetreiber hat eine direkt vorgeschriebene Pflicht zur Untersuchung seiner Produkte. Das
Vertrauen der Händler und Verbraucher muss dennoch gewonnen und abgesichert werden. Mit der
Bierampel® des Forschungszentrums Weihenstephan für Brau- und Lebensmittelqualität (BLQ) lässt
sich die Qualitätssicherung (QS) direkt mit der Vermarktung verbinden.
Vielen Verbrauchern und Händlern ist
häufig nicht bewusst, wie viel Geld und
Arbeit in der QS von Brauereiprodukten
steckt. Der Gesetzgeber schreibt lediglich
vor, dass Lebensmittel nicht in Verkehr
gebracht werden dürfen, wenn sie
gesundheitsschädlich oder für den Verzehr
durch den Menschen ungeeignet
sind (Art. 14 VO (EG) Nr. 178/2002).
Weiterhin ist jeder Unternehmer angehalten,
im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit
bei auf dem Markt bereitgestellten
Verbraucherprodukten Stichproben
durchzuführen (§ 6 Abs. 3 ProdSG).
Nun stellt sich die Frage, wie diese
unspezifischen
Vorgaben bei der QS
von Brauereiprodukten im Tagesgeschäft
umzusetzen sind. Zur Umsetzung
im eigenen Betrieb erfolgt ein
allgemein gültiger 6-Punkte-Plan
zur Abschätzung des notwendigen
Umfangs.
1. Probenmenge
Wie bereits erwähnt geht aus dem
ProdSG hervor, dass der Umfang der QS
immer an den Rahmen der Geschäftstätigkeit
angepasst werden muss. Das
heißt, wer viel verkauft, muss auch viel
untersuchen, da eine Verantwortung
gegenüber vielen Menschen besteht.
Die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungen
muss daher nicht nur
dem Produktportfolio, sondern auch
den abgesetzten Hektolitern und der
Anzahl produzierter Chargen angepasst
werden.
2. Stand der Technik der QS
Die Qualität der Lebensmittel verbesserte
sich in den letzten Jahrzehnten
rasant 1. Heute werden weder unterfüllte
noch saure Biere vom Gros der
Verbraucher akzeptiert. So muss jeder
Betrieb dem technischen und wissenschaftlichen
Fortschritt Rechnung
tragen und kontinuierlich in seine QS
investieren. Bei der Qualitätsbeurteilung
geht es nicht nur um die Prüfung
der sortentypischen Merkmale (wie
Geschmack, Stammwürze oder Alkoholgehalt)
und die hygienische Unbedenklichkeit,
sondern auch um den
Ausschluss von Rückständen und Kontaminanten.
Risikobewertungen samt
zugehöriger Präventionsmaßnahmen
müssen für kritische Kontrollpunkte
Abbildung 1: Verschiedene Angaben
(Claims) auf Brauereiprodukten 11
10 BRAUINDUSTRIE · 11/2021