GETRÄNKEFACHGROSSHANDEL 1/2022 · 37
Systemgastronomie, Rasthöfe, Imbisse.
Zur Beherbergung zählen Betriebe mit
jeglicher Ausrichtung auf Übernachtungen
wie Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen.
Beginn des Betrachtungszeitraums ist
der Monat Juni 2019, dessen Anzahl belieferter
Objekte den Indexwert 100 darstellt.
Über den Indexwert wird die relative Veränderung
der Anzahl belieferter Objekte pro
Monat im Verhältnis zum Ausgangsmonat
ausgedrückt. Ein Index von 110 bedeutet
eine Veränderung von +10 Prozent, ein Indexwert
von 90 bedeutet eine Veränderung
von -10 Prozent zum Ausgangswert.
Neue Amtszeit des GEDAT Stakeholder-Beirats
Der GEDAT Stakeholder-Beirat ist zu seiner
letzten Sitzung der Amtszeit 2020 bis
2021 zusammengekommen. Die neue Periode
beginnt im Januar 2022 in geänderter
Zusammensetzung, die Gespräche mit
neuen Teilnehmern dazu laufen. Zweck
des GEDAT Stakeholder-Beirats ist es,
als Interessensvertretung innerhalb der
Getränkewirtschaft Themen zu aktuellen
und relevanten Marktentwicklungen zu
identifizieren. Die elf Mitglieder kommen
aus unterschiedlichen Unternehmen und
Bereichen der Getränkebranche. Sie setzen
sich zusammen aus den Bereichen
Getränkefachgroßhandel, Hersteller, Verbundgruppen,
IT-Dienstleister und Verbänden.
Dirk Reinsberg, Sprecher des GEDAT
Stakeholder-Beirats, erläutert: „Wir können
nur gemeinsam die Herausforderungen
unserer Branche lösen. Dafür
brauchen wir einen gemeinsamen Blick
auf die brennenden Themen, um daraus
abgestimmte Lösungswege zu entwickeln.
Der Stakeholder-Beirat bietet
den Rahmen für den kontinuierlichen
Austausch. Er ermöglicht allen Teilnehmern,
sich aktiv in die Entwicklungen
einzubringen.“
Wolfram Scholz, Geschäftsführer von
GEDAT Getränkedaten, ergänzt: „Ich
möchte allen Teilnehmern für ihr Engagement
in den letzten zwei Jahren danken
und freue mich auf die Fortsetzung in
2022. Die Branche bewegen die Themen
Vernetzung und Digitalisierung. Weiterhin
ist die Versorgung des Getränkefachgroßhandels
mit guten Artikelstammdaten
eine große Aufgabe. Dem Thema Produktabbildungen
werden wir dabei besondere
Aufmerksamkeit widmen.“
Der Stakeholder-Beirat trat erstmals
im Januar 2020 zusammen und ist ein
beratendes Gremium von GEDAT Getränkedaten.
Der Beirat identifiziert relevante
Themen der Getränkewirtschaft
und formuliert daraus Anforderungen der
Branche.
Diese sollen ganz konkret in bessere
Produkte von GEDAT münden und die
Zusammenarbeit der Akteure im Markt
optimieren. Impulse daraus betreffen die
Themenbereiche Übermittlung von Artikelstammdaten
für Voll- und Leergut,
Absatzdaten sowie den elektronischen
Datenaustausch per EDI.
Positionspapier der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung
Die „Initiative Verkehrsentlastung – 44
Tonnen für eine zukunftsweisende Logistik“
besteht aktuell aus 28 Verbänden,
die sich branchenübergreifend für
eine Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts
bei Lkw einsetzen, um so
die Klima- und Umweltziele der Bundespolitik
zu unterstützen. Auch gegenüber
der neuen Bundesregierung werden wir
gemeinsam mit dieser Initiative unsere
Forderungen vortragen, um so den Klimaschutz
im Verkehrssektor zu stärken.
Deutschland muss seine Treibhausgas-
emissionen senken, um die Klimaschutzziele
einzuhalten. Allein im Verkehrssektor
müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um
mehr als 40 Prozent gegenüber 2018 gesenkt
werden. Dabei wird die im Rahmen
des Europäischen Green Deals beabsichtigte
Reduzierung der Treibhausgasemissionen
auf null bis 2050, den Druck zur
schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen
noch erhöhen.
Für die Erreichung dieses Ziels sind im
Bereich der Mobilität neue Antriebstechnologien
und eine Stärkung der Verkehrs-
träger Bahn und Binnenschiff erforderlich
– beides wird allerdings erst mittel- bis
längerfristig realisierbar sein.
Eine schnell wirksame Maßnahme wäre
hingegen die Anhebung des zulässigen
Lkw-Gesamtgewichts auf das heute im
Kombinierten Verkehr erlaubte Niveau
von 44 t, denn so könnten jährlich mehrere
Mio. Transporte und damit erhebliche
Mengen CO2 eingespart werden.
Die Angleichung des
zulässigen Gesamtgewichts
von Lkw auf 44 t …
• ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz:
Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte
schnell und für die öffentliche Hand
kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. t
jährlich reduziert werden.
• entlastet das deutsche Straßennetz:
Durch die Verringerung der Zahl der
Fahrten wird die Staubbelastung auf
den Straßen spürbar reduziert.
• verringert Wettbewerbsverzerrungen:
In zahlreichen europäischen Ländern
liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht
teilweise deutlich über den hierzulande
erlaubten 40 t.
• reduziert Engpässe im Logistiksektor:
Durch die niedrigere Zahl an Transporten
wird der bereits heute spürbare
demografisch bedingte Mangel
an Lkw-Fahrern abgemildert.
• führt nicht zu signifikanten Mehrbelastungen:
Bei einer streckenbezogenen
Prüfung insbesondere der Brückenin-
frastruktur ist kein verstärkter Verschleiß
der Infrastruktur zu erwarten.
Im gemeinsamen Positionspapier werden
die Vorteile einer Anpassung des zulässigen
Lkw-Gesamtgewichts erläutert.