FACHVERBAND
gehörten in der Verbandsarbeit bereits zur Tagesordnung.
Bedingt durch die erste Ölkrise im Jahr
1973 – damals wurden vier Sonntagsfahrverbote
beschlossen – wurde 1976 das Energieeinsparungsgesetz
erlassen. Zur Umsetzung des Energieeinspargesetzes
im Bereich der Heiztechnik wurde
im September 1978 die Heizungsanlagen-Verordnung
veröffentlicht, in der erstmalig konkrete Anforderungen
an Feuerstätten zu Abgasverlusten,
zur Steuerung und Regelung sowie zur Wärmedämmung
von Rohrleitungen festgeschrieben
wurden. Mit damals 15 Paragraphen war die Heizungsanlagen
Verordnung noch relativ übersichtlich.
Wenige Monate danach, im Februar 1979 ist
die erste Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1.
BImSchV) veröffentlicht worden. Mit ihr wurden
zum ersten Mal Anforderungen an die Emission
von Feuerstätten für Heizöl, Erdgas und Festbrennstoffe
eingeführt.
Beide Verordnungen führten „naturgemäß“ zu
einer erheblichen Zahl an Anfragen der Mitgliedsbetriebe
beim Fachverband. Dabei musste sich der
Fachverband als Berufsorganisation auch mit einiger
Kritik an der 1. BImSchV auseinandersetzen.
Denn für die Einhaltung der 1. BImSchV wurden die
Bezirksschornsteinfegermeister beauftragt: sie waren
zuständig für die Überprüfung der Feuerstätten
mit einer Abgasverlustmessung, für die Rußzahlbestimmung
sowie für die Überprüfung auf Ölderivate.
Auf einmal wurde der Heizungsbauer durch
den Bezirksschornsteinfegermeister quasi überwacht.
Schuld daran war letztendlich eine knappe
Entscheidung im Bundesrat, wobei ausgerechnet
Baden-Württemberg mit der Ministerin Annemarie
Grießinger dafür stimmte, dass die Messungen nach
der 1. BImSchV durch die Bezirksschornsteinfegermeister
erfolgen sollten. Dies löste einen Sturm der
Entrüstung bei den SHK-Betrieben aus. Mittlerweile
ist dies kein Thema mehr. Das SHK-Handwerk und
das Schornsteinfegerhandwerk haben sich mit
ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen arrangiert und
es besteht eine gute Zusammenarbeit. Ein Vertreter
des Schornsteinfegerhandwerks hat es einmal so
formuliert: „Das SHK-Handwerk und das Schornsteinfegerhandwerk
führen eine Zweckehe, es war
aber keine Liebesheirat.“
Fragen zur Zusammenarbeit zwischen SHK-Handwerkern
und Schornsteinfegern waren in der Beratungspraxis
ständige Begleiter. Auf der einen
Seite das Bestreben des Schornsteinfegerhandwerks,
zusätzlich hoheitliche Tätigkeiten zu erhalten,
um damit auch die Anzahl der Kehrbezirke
zu erhöhen, auf der anderen Seite die SHK-Handwerksbetriebe,
die sich durch das Schornsteinfegerhandwerk
nicht „kontrollieren“ lassen
wollten. Eine wichtige Aufgabe der Technischen
Beratungsstelle war und ist bei derlei Konflikten
einzuspringen und diese möglichst gemeinsam,
im Dialog, zu klären. Einen wichtigen Beitrag leistete
hierzu die Einführung des Formulars „Technische
Angaben Feuerungsanlagen“, das bekannte
TAF. Mögliche Probleme sollten damit bereits im
Vorfeld geklärt werden, nicht erst dann, wenn der
Heizkessel oder der Kachelofen eingebaut wurde.
Ende der 70er-, Anfang der 80er-Jahre begann auf
breiterer Basis der Einsatz von erneuerbarer Energie
zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Bei der Fachmesse
ISH im März 1981 waren rund 140 Aussteller
mit Wärmepumpen auf den Ständen vertreten
sowie knapp 60 Aussteller mit Solarkollektoren.
Der Fachverband führte damals für die Mitgliedsbetriebe
erste große Veranstaltungen zum Einsatz
von Wärmepumpen durch und legte eine Weiterbildungsreihe
zur Installation von Solaranlagen auf.
Normen und Richtlinien
Eine besondere Betrachtung verdienen die vielen
Normen und Richtlinien, die in unseren Ge
30 Fachverband SHK Baden-Württemberg