Welche Informationen müssen angegeben
werden?
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich
Stammdaten eingetragen. Dazu gehören
Standortdaten, Kontaktinformationen, technische
Anlagendaten, Unternehmensform etc.
Pflichten und Fristen
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare
Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme
Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt
werden können, müssen die in der
Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung
beachtet werden. Ansonsten besteht kein
Anspruch auf eine Auszahlung!
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des
Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen
sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab
Start des Webportals, also 31. Januar 2021.
Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme
eine einmonatige Frist zur Registrierung.
Kontakt & Hilfe
Unter www.marktstammdatenregister.de kann das
Register aufgerufen und genutzt werden. Für Fragen
gibt es dort eine FAQ. Außerdem ist eine Hotline
der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333
(Mo-Fr 07.00-20.00 Uhr und Sa 08.00-14.30) Uhr
eingerichtet. Für schriftliche Anfragen steht auf dem
Webportal ein Kontaktformular zur Verfügung.
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