die Gebäude keinen besonderen Anforderungen unterliegen, darf diese Frist auf
maximal sieben Tage verlängert werden.
Eine längere Betriebsunterbrechung ist ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der
Trinkwasser-Installation. Bei längerer Verweilzeit des Wassers in Trinkwasser-
Versorgungsleitungen kann die Wasserbeschaffenheit durch Vermehrung von
Mikroorganismen und in Lösung gehende Werk- und Betriebsstoffe beeinträchtigt
werden.
Mögliche Maßnahmen bei vorübergehenden Stilllegungen
MÖGLICHE MASSNAHMEN BEI VORÜBERGEHENDEN STILLLEGUNGEN MÖGLICHE
MASSNAHMEN BEI VORÜBERGEHENDEN STILLLEGUNGEN
Aufrechterhalten
des bestimmungsgemäßen Betriebs Außerbetriebsetzung
• Normale Nutzung
• Definition und Umsetzung eines Spülplans
• Ggf. Nachrüstung automatisierter
Spüleinrichtungen (Hygienespülungen)
1 Das Entleeren der Trinkwasser-Installation ist nach Möglichkeit zu vermeiden, da der Eintrag von
Verschmutzungen und Verkeimungen dadurch gefördert wird. Zudem besteht bei metallenen Werkstoffen
in teilentleerten Anlagen die Gefahr der Dreiphasenkorrosion.
Spülplan
Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist durch den Betreiber
mindestens alle 72 Stunden, entweder manuell oder automatisiert, an allen
Entnahmestellen kaltes und warmes Trinkwasser zu entnehmen. Steht kein
Haustechniker oder Hausmeister für diese Arbeiten zur Verfügung, sollte ein SHK
Fachbetrieb für das regelmäßige Spülen beauftragt werden. Ist der Betreiber der Anlage
nicht in der Lage einen solchen Spülplan umzusetzen, so sollte er die Trinkwasser-
Installation an der Hauptabsperreinrichtung schließen und diese mit allen Komponenten
(Trinkwasser kalt und warm) vorübergehend außer Betrieb setzen.
vermieden werden. Soweit nachgewiesen
werden kann, dass die
Trinkwasser-beschaffenheit nach
TrinkwV über längere Zeiten der
Nichtnutzung erhalten bleibt,
und die Gebäude keinen besonderen
Anforderungen unterliegen,
darf diese Frist auf maximal
sieben Tage verlängert werden.
Eine längere Betriebsunterbrechung
ist ein nicht bestimmungsgemäßer
Betrieb der Trinkwasser
Installation. Bei längerer
Verweilzeit des Wassers in Trinkwasser
Versorgungsleitungen
kann die Wasserbeschaffenheit
durch Vermehrung von Mikroorganismen
und in Lösung gehende
Werk- und Betriebsstoffe beeinträchtigt
werden.
Spülplan
Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen
Betriebs ist
durch den Betreiber mindestens
alle 72 Stunden, entweder manuell
oder automatisiert, an allen
Entnahmestellen kaltes und warmes
Trinkwasser zu entnehmen.
Steht kein Haustechniker oder
Hausmeister für diese Arbeiten
zur Verfügung, sollte ein SHK
Fachbetrieb für das regelmäßige
Spülen beauftragt werden. Ist
der Betreiber der Anlage nicht
in der Lage einen solchen Spülplan
umzusetzen, so sollte er die
Trinkwasser-Installation an der
Hauptabsperreinrichtung schließen
und diese mit allen Komponenten
(Trinkwasser kalt und
warm) vorübergehend außer Betrieb
setzen.
Eine Option wäre eine temporär
installierte Spülstation oder
sogar die Nachrüstung einer
solchen Lösung. Nur neuere
Trinkwasser-Installationen
dürften mit sogenannten „Hygienestationen“
ausgestattet
sein. Grundsätzlich sind für alle
Maßnahmen an Anlagen entsprechende
Nachweise an den
Betreiber auszuhändigen.
• Gebäude: Hauptabsperrarmatur in der
Hausanschlussleitung schließen
• Wohnung: Absperrarmatur in der Zuleitung zur
Wohnung schließen
• Abschalten der Anlagen zur
Trinkwassererwärmung, Wasserbehandlung etc.
• Trinkwasser-Installation bleibt befüllt 1
Eine Option wäre eine temporär installierte Spülstation oder sogar die Nachrüstung
einer solchen Lösung. Nur neuere Trinkwasser-Installationen dürften mit sogenannten
"Hygienestationen" ausgestattet sein. Grundsätzlich sind für alle Maßnahmen an
Anlagen entsprechende Nachweise an den Betreiber auszuhändigen.
Vorgehensweise bei der Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation
VORGEHENSWEISE BEI DER WIEDERINBETRIEBNAHME EINER
TRINKWASSER-INSTALLATION
Art der Unterbrechung Maßnahmen
Unterbrechung des bestimmungsgemäßen
Betriebs bis zu vier Wochen
• Öffnen aller Entnahmearmaturen
• Sicherstellung des vollständigen
Trinkwasseraustauschs der Anlage und
Anlagenteile
• Mindestens bis zur Temperaturkonstanz
ablaufen lassen
Unterbrechung länger als vier Wochen
• Spülung der Anlage nach ZVSHK-Merkblatt
„Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von
Trinkwasser-Installationen“
oder
• Spülung der Anlage nach DVGW W 557
„Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-
Installationen“
Unterbrechung länger als sechs Monate
• Spülung der Anlage nach ZVSHK-Merkblatt
„Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von
Trinkwasser-Installationen“
oder
• Spülung der Anlage nach DVGW W 557
„Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-
Installationen“
• Mikrobiologische Kontrolluntersuchung PWC
und PWH gemäß TrinkwV
• Untersuchung auf Legionellen PWC und PWH
Bei mikrobiologischer Belastung:
Maßnahmen nach DVGW W 557 bzw. DVGW W
551
Wiederinbetriebnahmen nach längerer Unterbrechung
Es ist ratsam in hygienisch besonders sensiblen Liegenschaften, wie beispielsweise
Schulen, Kindertagesstätten/Kindergärten etc., auch schon früher als in den
vorgegebenen sechs Monate eine Untersuchung des Trinkwassers
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