Fachverband Bauwesen Bundesfachabteilung Haustechnik des CDH-Fachverbandes Bauwesen · Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
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Aufzeichnungspflichten von Unternehmen
für Online-Bestellungen ab
1. Juli 2021 ausgeweitet
Für alle Lieferungen, bei denen der Kaufvertrag durch einen automatisierten
Bestellvorgang zustande gekommen ist und bei denen
die Beförderung oder Versendung der Ware im Inland beginnt oder
endet, musste bislang bereits nach § 22f UStG der vollständige Name
und die Anschrift des Lieferanten, sowie unter anderem auch Zeitpunkt
und Umsatzhöhe, gemindert um Rabatte, Skonti und andere
Preisnachlässe, aufgezeichnet werden. Seit dem 1. Juli 2021 besteht
diese Aufzeichnungspflicht jetzt auch für die elektronische Adresse
oder Internetadresse des liefernden Unternehmens, dessen Bankverbindung
oder die Nummer seines virtuellen Kontos, eine Beschreibung
des gelieferten Gegenstandes und die Bestellnummer oder eine eindeutige
Transaktionsnummer.
Verlängerung der Überbrückungshilfen
bis zum Jahresende beschlossen
Am 10. August wurde in der Konferenz der Bundesregierung, vertreten
durch Bundewirtschaftsminister Peter Altmaier, mit den Ministerpräsidenten
der Bundesländer gemeinsam beschlossen, die Überbrückungshilfen
für Unternehmen, die von den Corona-Folgen besonders betroffen sind,
bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Der Förderzeitraum wird somit
vom 30. September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
für unwettergeschädigte
Unternehmen
Die Bundesregierung hat am 04.08.2021 die von der Bundesministerin
der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für die
Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen.
Die Formulierungshilfe sieht eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
in Fällen vor, in denen der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung von Unternehmen auf den Auswirkungen
der Starkregenfälle und der Hochwasser im Juli 2021 beruht. Die
Regelung soll Unternehmen zugutekommen, die über ein tragfähiges
Geschäftsmodell verfügen, bei denen aber nicht sichergestellt ist, dass
etwa staatliche Finanzhilfen rechtzeitig innerhalb der Frist zur Stellung
eines Insolvenzantrags ankommen würden.
Die Regelung soll rückwirkend ab dem 10. Juli 2021 bis zum 31. Oktober
2021 gelten. Außerdem sieht der Entwurf eine Verordnungsermächtigung
für das BMJV vor, sodass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
längstens bis zum 31. März 2022 verlängert werden könnte.
Einen Link zur Formulierungshilfe finden Sie unter: https://cdh.de/aussetzung
der-insolvenzantragspflicht-fuer-unwettergeschaedigte-unternehmen/
Corona-Hilfsprogramme:
Verbesserungen bei der Neustarthilfe
und der Überbrückungshilfe III
Seit dem 20. August 2021 können auch prüfende Dritte Änderungsanträge
zur Neustarthilfe stellen und die Kontoverbindung berichtigen. Das
ist der gemeinsamen Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie und des Bundeministeriums der Finanzen zu entnehmen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/
DE/Home/home.html Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge
wurde bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
Seit dem 27. August ist auch nach Antragsbewilligung ein Wechsel in
die Überbrückungshilfe III und umgekehrt möglich. Damit ist sichergestellt,
dass die Betroffenen die optimale Unterstützung aus diesen
Hilfsprogrammen erhalten können, auch wenn sie, oder die von ihnen
beauftragten prüfenden Dritten, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
nicht alle nötigen Informationen hatten, um das optimale Hilfsprogramm
auszuwählen. Einzelheiten sind auf einer Unterseite der gemeinsamen
Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und
des Bundeministeriums der Finanzen nachzulesen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/
DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe/neustarthilfe.html
Übersicht zu allen Corona Hilfen für
Unternehmen und Soloselbstständige
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Übersicht über alle Coronahilfen
für Unternehmen und Soloselbstständige veröffentlicht, die einen
Gesamtüberblick über alle Maßnahmen und Hilfen bietet.
Dargestellt werden in der Übersicht die folgenden Maßnahmen:
• Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus
• Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus
• Härtefallhilfen
• KfW-Programme
• Wirtschaftsstabilisierungsfonds
• Bürgschaften und Garantien
• Steuerliche Hilfen
• Grundsicherung
• Kurzarbeitergeld
• Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Die Übersicht finden Sie unter
https://cdh.de/uebersicht-zu-allen-corona-hilfen-fuer-unternehmen-undsoloselbststaendige/
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