Schaufenster Haustechnik
Für öffentliche Einrichtungen und große Liegenschaften sollten entsprechende Pläne für Betriebsunterbrechung,
Stilllegung und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen, aufgrund der ohnehin wechselnden Nutzung,
bereits vorliegen. Bildnachweis: Geberit
54 RAS | OKTOBER 2021 www.ras-online.com
Produktkunde & Trends
Wiederinbetriebnahmen
nach längerer
Unterbrechung
Es ist ratsam in hygienisch besonders
sensiblen Liegenschaften,
wie beispielsweise Schulen,
Kindertagesstätten/Kindergärten
etc., auch schon früher als in
den vorgegebenen sechs Monate
eine Untersuchung des Trinkwassers
(Legionellenbeprobung)
durchzuführen. Zu beachten ist
jedoch: Jede Liegenschaft ist anders
zu betrachten. Darauf sind
die Maßnahmen abzustimmen.
Öffentliche Einrichtungen
und große Liegenschaften
Für Schulen, Kitas, Kindergärten,
Sporthallen, Sportstätten sowie
große Liegenschaften, wie Eventanlagen,
Konzert- und Messehallen,
sollten entsprechende Pläne
aufgrund der ohnehin wechselnden
Nutzung bereits vorliegen.
Das gilt auch für Fabrikationsgebäude
(Werksferien).
Die rechtlichen Aspekte
Laut § 4 der TrinkwV muss das
an die Verbrauchsstellen zu
transportierende Trinkwasser so
beschaffen sein, dass durch seinen
Genuss oder Gebrauch eine
Schädigung der menschlichen
Gesundheit, insbesondere durch
Krankheitserreger, nicht zu befürchten
ist. Das wichtigste Lebensmittel
muss hygienisch rein
und genusstauglich sein. Diese
Anforderungen gelten als erfüllt,
wenn bei der Wassergewinnung,
der Wasseraufbereitung und der
Wasserverteilung mindestens
die allgemein anerkannten Regeln
der Technik eingehalten
werden und das Trinkwasser
den Anforderungen der §§ 5
bis 7a der TrinkwV entspricht.
In der AVBWasserV (§ 12 Kundenanlage)
lautet es: Die Anlage
darf nur unter Beachtung der
Vorschriften dieser Verordnung
(...) sowie nach den anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erwarten“.
Eine jährliche Wartung
dient dazu, die dauerhafte und
sichere Funktion zur Aufrechterhaltung
der Trinkwassergüte
sicher zu stellen.
Unterschied zwischen Wartung
und Instandsetzung
Inspektion und Wartung dienen
dazu, Abnutzung (oder
Verschleiß) zu beobachten und
rechtzeitig einen dadurch bedingten
Funktionsausfall zu erkennen.
Wird bei einer Wartung
weitert, geändert und unterhalten
werden.
Wartung sichert den
technisch und hygienisch
einwandfreien Zustand der
Anlage
Nicht immer bekannt ist: Eigentümer,
Anlagenbesitzer und Betreiber
von sanitärtechnischen Anlagen
sind nach VDI 3810 (Blatt 2)
verpflichtet, die Anlage nach den
anerkannten Regeln der Technik
bestimmungsgemäß zu betreiben
und in ordnungsgemäßem Zustand
zu erhalten. Weiter heißt
es: „Sanitärtechnische Anlagen
sind für die Menschen von großer
Bedeutung, weil davon das
gesundheitliche Wohlbefinden
abhängt. Es ist daher dringend
erforderlich, dass diese Anlagen
von den hierfür Verantwortlichen
in einem technisch und
hygienisch einwandfreien Zustand
erhalten werden. Bauteile
und Komponenten einer Trinkwasserinstallation
sind gemäß
EN 806-05 (Technische Regeln
für Trinkwasser-Installationen –
Teil 5: Betrieb und Wartung) regelmäßig
zu inspizieren und zu
erkannt, dass ein Bauteil defekt
ist und erneuert werden muss,
stellt der Austausch von Bauteilen
eine Instandsetzung dar.
Diese ist nicht mehr Gegenstand
einer Wartung. Dabei kann von
einem verschleißbedingten Austausch
von Bauteilen kein Mangel
oder ein Hinweis für eine
nicht ordnungsgemäß ausgeführte
Wartung abgeleitet werden.
Inspektion, Wartung und
Instandsetzung sind unter dem
Obergriff Instandhaltung zusammengefasst.
Nur kontinuier-
Eine Option für die Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs
ist die Nachrüstung einer automatisierten Spüleinrichtung, wie die Geberit
Hygienespülung Rapid. (Bild: Geberit)
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